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DSGVO

Ist mein Cookiebanner noch aktuell? Was ist mit meiner Datenschutzerklärung? Erfülle ich alle rechtlichen, derzeit gültigen Vorgaben? Wir sagen es Ihnen nicht nur, wir machen das auch für Sie.
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Ende 2018 begann das große Stöhnen. Der Grund: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wer hat’s erfunden? Nicht die Schweizer, sondern die EU. Und bei ihr heißt die DSGVO ganz offiziell Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. Genauso dröge und störrisch, wie der offizielle Titel klingt, genauso arbeitsintensiv ist auch die Umsetzung für Website-Betreiber. Was für User ab dem 25. Mai 2018 als kleiner Cookiebanner am unteren Ende aller Homepages oder als Bumper beim Aufrufen der Website sichtbar ist, bedeutet für Unternehmen ungemeinen Stress und zusätzlichen Aufwand. Unterm Strich ist Datenschutz aber gut. Zuweilen als Schikane von der EU wahrgenommen, fußt er allerdings auf plausiblen Gründen.

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„Haben Sie die AGBs vollständig gelesen und zugestimmt?“

Wenn Sie diese Frage glaubhaft mit „Ja“ beantworten können, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie es nicht getan haben. Darauf kommt es aber eigentlich gar nicht an. Es geht vielmehr um die reine Möglichkeit, sich unter geregelten und verbraucherschützenden Bedingungen im Internet zu bewegen. Schließlich gäbe es die Möglichkeit, sich die AGBs vollständig durchzulesen und diese dann in jeglichen Vertragsabschluss einzubeziehen. Ähnlich verhält es sich mit dem der Datenschutzerklärung DSGVO. Sie war dringend notwendig, um den Usern Transparenz, Freiwilligkeit und Widerruflichkeit zu ermöglichen.

Im Gleichschritt

Würden Sie eine Verordnung für Ihr E-Auto, Smart-Home oder Ihren Mobilfunkvertrag ernst nehmen, die 1995 verabschiedet wurde? Wir auch nicht. Denn genau aus dieser Zeit stammt nämlich der Vorgänger der aktuellen EU-Datenschutzverordnung. Höchstwahrscheinlich hat die Verordnung aus der Internet-Steinzeit 1995 gut funktioniert und alle technologischen Fortschritte abgedeckt. Seitdem ist aber viel passiert. Von Social Media, SSL-Zertifikat, Captchas, Double-Opt-in und -out, Google Analytics und Cookie-Tracker hatte damals schließlich noch niemand eine Ahnung. Damit die Gesetzgebung mit der technologischen Entwicklung mithalten kann, war die Entscheidung zur DSGVO notwendig. Zuvor waren Website-Betreiber dazu verpflichtet, über deren Art und Weise der Datenverarbeitung lediglich zu informieren. Aktuell verlangt die Datenschutz-Grundverordnung jedoch, dass Internetseiten ihren Usern aktiv die Möglichkeit der freiwilligen Einwilligung geben. 

Auch wenn Sie es nicht glauben: weniger Bürokratie dank DSGVO!

Wer ist eigentlich betroffen? Alle? Die leider einfache Antwort: Ja, alle. „Alle“ hat aber den Vorteil, dass durch die DSVGO innerhalb der Europäischen Union eine einheitliche und verbindliche Lösung besteht. Nahezu jede Website nutzt personenbezogene Daten. Bei vielen Interaktionsmöglichkeiten im Word Wide Web entstehen Daten. Abonnieren Sie einen Newsletter, füllen Sie ein Kontaktformular aus oder bestellen Sie einen Stabmixer, müssen Sie Ihren Namen, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer eintragen. Aber selbst bei vermeintlich unsichtbaren Handlungen im Hintergrund greift die Datenkrake Internet zu. Homepages sammeln Daten, analysieren Ihre Klicks und Mausbewegungen oder tauschen Cookies aus. Damit Cookies und DSGVO Hand in Hand gehen, müssen Website-Betreiber ihren Usern somit die An- oder Abwahl von bestimmten Cookies zur Verfügung stellen.

Schikane oder Chance?

Für Betreiber von einer oder mehreren Websites hören sich die Maßgaben der DSGVO nach Schikane an. Hinzu kommt, dass die Website-Datenschutzerklärung sogar negative Auswirkungen auf Ihr Google-Ranking haben kann. Google bevorzugt nämlich Seiten, die der DSGVO entsprechen und durch ein SSL-Zertifikat verschlüsselt sind. Entstehen dabei überhaupt Chancen für Sie? Theoretisch werden Ihre Inhalte wertvoller. Entscheidet sich ein Nutzer für Ihren Newsletter oder für Cookie-Tracking können Sie davon ausgehen, dass Ihre Website als vertrauenswürdig eingeschätzt wird. Im Umkehrschluss heißt das, dass Websites mit unseriösem Content weniger gut performen. Theoretisch. Denn so oft AGBs ungelesen weggeklickt werden, genauso oft wird der Cookiebanner ungeachtet weggeklickt.

Keine Angst vor Bürokratie und Datenwirrwarr

Verwirrt? Damit sind Sie nicht alleine. Damit Ihre Website nicht nur schick aussieht und gut performt, sondern auch sicher und DSGVO-konform ist, helfen wir Ihnen mit unserer Datenschutzberatung weiter. Nicht immer benötigen Internet-Seiten das All-Inclusive-Paket, sondern wirksame Einzelmaßnahmen. Online findet man unzählige DSGVO-Checklisten zum kostenlosen Download. Schön und gut, aber wie setzt man Sicherheitslücken in der Praxis um, wenn Sie sie bemerken? Wir bringen Licht ins Dunkel, ordnen das das DSGVO-Durcheinander und zeigen Ihnen, wie Sie datenschutztechnisch nicht in 1995 stehen bleiben.